|
Wie wird nun entschieden, welche Schutzeinrichtung wo zum Einsatz kommt? Das ist in den Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (RPS 2009) geregelt. Hier werden drei Kategorien unterschieden:
Schutzeinrichtungen
- am äußeren Fahrbahnrand,
- im Mittel- und Trennstreifen,
- auf Brücken und talseitigen Stützwänden.
 Absturzsicherungen am Rhein (Foto: Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken e. V., Siegen)
Je nach Höhe der Gefährdung reichen die Anforderungen von „kein Schutzsystem" bis hin zu höchsten Ansprüchen gegen Durchbruch und an die Sicherheit der Fahrzeuginsassen. Grundsätzlich kein Schutzsystem ist, mit Ausnahme auf Brücken, demnach erforderlich, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit maximal 50 km/h beträgt. Die höchsten Sicherheitsstufen (H2, bzw. H4b) werden in den folgenden Fällen gefordert:
- wenn am äußeren Fahrbahnrand eine Gefährdung Dritter besteht, und das Verkehrsaufkommen mehr als 3.000 Lkw am Tag beträgt,
- in der Regel im Mittel- und Trennstreifen, sowie auf Brücken und talseitigen Stützwänden.
Für weitere Informationen siehe: Stahlschutzplanken-Info - Sonderausgabe zur RPS 2009.
|