Folgende Anforderungen werden an moderne passive Schutzeinrichtungen gestellt:
- sicherer Schutz gegen Durchbruch von Fahrzeugen,
- geringes Verletzungsrisiko der Fahrzeuginsassen beim Aufprall,
- angemessener Aufwand für Installation, Reparatur, Unterhalt und Entsorgung.
Zur Sicherstellung der ersten beiden Anforderungen gibt es Regelwerke. Dies sind im Wesentlichen die Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (RPS), sowie die DIN EN 1317, Rückhaltesysteme an Straßen.
Die Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS 2009) werden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben und regeln Grundsätzliches zu Einsatzkriterien für passive Schutzeinrichtungen sowie Leistungsanforderungen an passive Schutzeinrichtungen.
Die DIN EN 1317 beschreibt Sicherheitsanforderungen an die Stahlschutzplankensysteme mit den Kriterien
- Aufhaltestufe,
- Wirkungsbereich,
- Anprallheftigkeit.
Die Aufhaltestufen sind in zehn Einzelstufen beschrieben, von der niedrigsten (T1), für vorübergehende Schutzeinrichtungen, über mittlere (N…) bis zur höchsten mit sehr hohem Aufhaltevermögen (H4b).
Der Wirkungsbereich beschreibt, vereinfacht gesprochen, die maximale „Durchbiegung" des Schutzplankensystems in acht Klassen, von W1 mit 60 cm bis W8 mit 3,5 Metern. Das ist somit ein Maß für den benötigten Baufreiraum.
Die Anprallheftigkeit wird in 3 Stufen (A, B und C) eingeteilt und ist ein Maß für die Belastung der Fahrzeuginsassen durch die Beschleunigung des PKW und die Aufprallgeschwindigkeit des Kopfes auf die Seitenscheibe. Dabei stellt A für die Insassen eine höhere Sicherheit und geringere Belastung dar als B und C. Ab Stufe B besteht akute Lebensgefahr für die Fahrzeuginsassen.
Die Prüfungen, mittels derer die einzelnen Kriterien ermittelt werden, sind ebenfalls in der DIN EN 1317 beschrieben. Es handelt sich hierbei um Kollisionen von verschieden schweren Fahrzeugen (900 - 38000 Kg) mit den Schutzeinrichtungen aus unterschiedlichen Winkeln (8 - 20 Grad) und mit unterschiedlichen Anprallgeschwindigkeiten (65 bis 110 km/h).
Es existieren zahlreiche Systeme von Stahlschutzplanken, die die oben genannten Kriterien erfüllen. Beginnend mit der Einfachen Schutzplanke ESP, Aufhaltestufe N2.
 Einfachschutzplanke ESP (Foto: Volkmann & Rossbach GmbH & Co. KG, Montabaur)
 Sicherung anderer Verkehrswege mit EDSP 2.0 (Foto: Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken e. V., Siegen)
Das bedeutet, dass die Schutzplanke in der Lage ist, Fahrzeuge von bis zu 1500 Kg Gesamtgewicht bei Aufprallgeschwindigkeiten von bis zu 110 km/h unter einem Winkel von 20 Grad sicher zurückzuhalten.
Das obere Ende der Skala bildet das System SUPER-RAIL, Aufhaltestufe H2 bzw. H4b, was bedeutet, dass die Schutzplanke sowohl dem oben beschriebenen ersten Kriterium entspricht, als auch (H2) Fahrzeuge von 13 Tonnen bei einer Anprallgeschwindigkeit von 70 km/h sowie Fahrzeuge von 38 Tonnen bei einer Anprallgeschwindigkeit von 65 km/h unter einem Anprallwinkel von 20 Grad am Durchbruch hindert.
 SUPER-RAIL doppelt (Foto: Volkmann & Rossbach GmbH & Co. KG, Montabaur)
 Sicherung im Mittelstreifen (Foto: Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken e. V., Siegen)
Unterschieden wird noch in Systeme mit in den Boden gerammten Pfosten und in Systeme auf Bauwerken, also z.B. Brücken. Alle diese Systeme müssen, zum Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN 1317 erfüllt sind, bei der Neuinstallation das Gütezeichen RAL-RG 620 tragen.
 Absturzsicherung an Brücken
Die Mitglieder der Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken haben sich verpflichtet, wenn immer es technisch möglich ist, nur solche Schutzeinrichtungen einzusetzen, die die Kriterien der Anprallheftigkeitsstufe A erfüllen. Starre Rückhaltesysteme erfüllen diese Kriterien oft nicht.
Eine Übersicht der Stahlschutzplankensysteme mit den ermittelten Kriterien nach DIN EN 1317 finden Sie hier: Schutzplankensysteme/Übersicht nach EN1317.
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